Krankenkassenzuschuss Lichttherapie: Techniker Krankenkasse

Lichttherapien kommen bei unterschiedlichen Erkrankungen zum Einsatz. Beispielsweise kann die photodynamische Therapie mit Verteporfin bei bestimmten Indikationen über die TK-Gesundheitskarte abgerechnet werden. Für weiterführende abrechnungstechnische Fragen steht den Ärztinnen und Ärzten ihre jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung.

Bei anderen Leistungen, wie z.B. der Lichttherapie bei Hauterkrankungen oder Depressionen, ist der medizinische Nutzen im ambulanten Bereich bisher nicht bewertet. Für diese Therapien werden keine Kosten übernommen. Ausnahmen kann es bei Vorliegen schwerwiegender Krankheitsbilder geben. Eine Prüfung erfolgt im jeweiligen Einzelfall.

Aufgrund der unterschiedlichen Formen der Lichttherapie und dem Hintergrund, dass es sich häufig um außervertragliche Leistungen handelt, können wir keine allgemeingültigen Aussagen zu den Kosten und den Abrechnungsmodalitäten treffen.

Lichttherapiegeräte als Hilfsmittel zur Nutzung im häuslichen Bereich sind ebenfalls keine Kassenleistung. Da der therapeutische Nutzen dieser Geräte für den häuslichen Bereich bislang nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, erfolgt auch keine Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis.